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Friedhof St. Michael

Der Friedhof bei der Kirche St. Michael in Thalmässing, Weißenburger Str. 6, steht im Eigentum und in der Verwaltung der Kirchenstiftung Thalmässing St. Michael.

Für die Benutzung des Friedhofs werden gemäß der Friedhofsgebührenordung vom Dezember 2017 folgende Gebühren erhoben:

 

Posten Gebühren
Reihengrab für 25 Jahre €   350,00
Verlängerung pro Jahr €     14,00
Familiengrab für 25 Jahre €   650,00
Verlängerung pro Jahr €     26,00
Doppel-Urnengrab für 15 Jahre €   225,00
Doppel-Urnengrab pro Jahr €     15,00
Doppel-Urnengrab in Trauerinsel für 15 Jahre € 1200,00
Doppel-Urnengrab in Trauerinsel pro Jahr €     80,00
Kindergrab für 15 Jahre €    150,00
Verlängerung pro Jahr   €     10,00
Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle €     80,00
Gebühr für Urnenbeisetzung (ohne GD)  €     30,00
Gebühr für die Genehmigung eines Grabmals €     40,00
Gebühr für Beerdigung €     60,00
Aufnahme Urne in bestehendes Grab €     50,00

       

   

Von Personen, die nicht zur Kirchengemeinde gehören und auch sonst kein Anrecht auf Besetzung eines Grabes haben, wird ein Zuschlag von 50 % erhoben.       

Diese Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Im Bedürftigkeitsfall können sie auf Antrag ermäßigt werden.

Die Gebührenordnung wurde in der KV-Sitzung vom September 2017 beschlossen und durch die Evang.-Luth. Landeskirchenstelle Ansbach kirchenaufsichtlich genehmigt mit Schreiben vom November 2017, Az. 68/52. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft

Der Kirchenvorstand

i.A.Pfr. Rudolf Hackner

 
Neue Form der Urnenbestattung in St. Michael 
Aufgrund erhöhter Nachfragen nach Urnengräbern, die keinerlei Pflege bedürfen, haben die Kirchenvorstände die Errichtung sogenannter "Trauerinseln" auf dem Friedhof St. Michael beschlossen. Dabei handelt es sich um eine mittige Stele, um die herum 4 Doppelurnengräber drapiert sind. Die Nutzungsgebühr in Höhe von € 1.200,00 für 15 Jahre beinhaltet die Platte, die Stele sowie die Gravur der Namen. Ein Grabstein ist dabei ebenso wenig von Nöten wie die Gestaltung der Grabstätte. Alles wird vom Pfarramt erledigt.